Die Aufgaben einer Immobilienverwaltung gehen weit über das hinaus, was in Artikel 20 des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes vorgesehen ist: Der Verwalter hat über das gute Funktionieren des Hauses, seiner Einrichtungen und Dienste zu wachen und zu diesem Zweck die geeigneten Hinweise und Warnungen an die Eigentümer zu richten.
Der Verwalter muss den Plan über die voraussichtlichen Ausgaben und den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr vorbereiten und der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorlegen, und Vorschläge über die erforderlichen Mittel zur Deckung der Ausgaben abgeben.
Er muss für die Erhaltung und Unterhaltung des Hauses sorgen, dringende Reparaturen und Maßnahmen in die Wege leiten und hat den Präsidenten gegebenenfalls davon unmittelbar zu unterrichten.
Er muss die Beschlüsse im Zusammenhang mit Bau- oder Renovierungsarbeiten umsetzen und die entsprechenden Zahlungen vornehmen bzw. entgegennehmen.
Er handelt als Sekretär/Schriftführer in der Eigentümerversammlung, hat die Obhut über die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft und kümmert sich um alle weiteren Tätigkeiten, die ihm von der Eigentümerversammlung übertragen werden.
Darüberhinaus hat der Verwalter die Aufgabe, die Eigentümergemeinschaft in verschiedenen Bereichen zu beraten, die Dienstleistungs- und Lieferverträge zu überwachen und dabei die günstigsten Konditionen auszuhandeln. Er überprüft und vergleicht Versicherungsverträge und sorgt für die Sicherheit des angestellten Personals und für deren Weiterbildung.
Ebenso gehören zu den Dienstleistungen eines durch die Berufskammer zugelassenen Verwalters die Gründung von Eigentümergemeinschaften und die Vertretung seiner Kunden bei der öffentlichen Verwaltung, die Abrechnung und Einnahme von Umlagen, die zuvor durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen wurden, sowie die Reklamierung von rückständigen Beträgen.
Der zugelassene Verwalter wird von seiner Berufskammer unterstützt, unter anderem besteht für ihn eine Haftpflichtversicherung. Die Eigentümergemeinschaft profitiert außerdem von Vereinbarungen der Berufskammer mit verschiedenen Institutionen.
Der zugelassene Verwalter wird von seiner Kammer stets über Änderungen bei den Vorgaben der Behörden und dem Gesetz informiert und erhält entsprechende Weiterbildungsmassnahmen.